AGB Tagungsstätte im Michaeliskloster Hildeshei

§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die
mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung von
Gästen, der Vermietung von Tagungsräumen, sowie aller weiteren
für den Gast erbrachten Lieferungen und Leistungen der
Tagungsstätte.

§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Zimmer, der
Tagungsraum und alle damit zusammenhängenden weiteren
Lieferungen und Leistungen (z.B. Parkplatz, Frühstück) bei der
Tagungsstätte bestellt und von dort zugesagt oder, falls eine
Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt
worden sind.
(2) Vertragspartner sind die Tagungsstätte und der Gast. Hat ein
Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Tagungsstätte
gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, soweit der
Tagungsstätte eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

§ 3 Umfang der Leistung
(1) Die Tagungsstätte ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten weiteren Leistungen
zu erbringen.
(2) Kann die Tagungsstätte das zugesagte Zimmer bzw. die
Leistungen nicht bereitstellen, ist sie verpflichtet für gleichwertigen
Ersatz zu sorgen; soweit zumutbar, auch außerhalb des Hauses.
Gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt vom
Vertrag werden hierdurch nicht berührt.

§ 4 Preise, Leistung, Zahlung
(1) Der Gast ist verpflichtet, für die ihm überlassenen Zimmer und
für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die
vereinbarten Preise der Tagungsstätte zu zahlen.
Das gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen
der Tagungsstätte an Dritte (z.B. von Veranstaltungsteilnehmern
zusätzlich bestellte Speisen, Getränke und sonstige Leistungen).
(2) Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige
Umsatzsteuer mit ein (Bruttopreis). Liegen zwischen dem
Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung mehr als 6 Monate
und hat die Tagungsstätte zwischenzeitlich die allgemeinen Preise
angehoben, so kann die Tagungsstätte die vertraglich vereinbarten
Preise angemessen,
höchstens jedoch um 10%, jedoch nicht um mehr als
EUR 10,00 anheben.
(3) Die Preise können außerdem von der Tagungsstätte geändert
werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der vereinbarten
Leistung (Anzahl Zimmer, Aufenthaltsdauer usw.) wünscht und die
Tagungsstätte dem zustimmt.
(4) Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Abreise bar
oder mit einer von der Tagungsstätte akzeptierten gültigen
Kreditkarte zu begleichen. Die Tagungsstätte ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzüglich Zahlung zu verlangen.
(5) Die Tagungsstätte ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
(Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe und der Termin der
Vorauszahlung können schriftlich vereinbart werden.
 
(6) Die Tagungsstätte ist ferner berechtigt, zu Beginn und während
des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung (Kreditkartengarantie) zu verlangen, soweit
eine solche nicht bereits gemäß vorstehendem Absatz geleistet
wurde.
(7) Der Gast kann nur unstrittige oder rechtskräftige Forderungen
mit Forderungen der Tagungsstätte aufrechnen oder mindern.

§ 5 Rücktritt des Gastes (Abbestellung,
Stornierung) und Nichtinanspruchnahme
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Tagungsstätte
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der
Tagungsstätte. Änderungen und Teilstornierungen müssen
ebenfalls schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Erfolgt diese nicht,
so hat der Gast den vertraglich vereinbarten Preis auch dann zu
zahlen, wenn er die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch
nimmt.
(2) Dies gilt nicht, wenn dem Gast ein Festhalten am Vertrag nicht
zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
(3) Der Gast hat die Möglichkeit, das gebuchte Zimmer kostenfrei
bis 18:00 Uhr am Anreisetermin schriftlich zu stornieren. Bei einer
späteren Stornierung erhebt die Tagungsstätte Ausfallkosten in
Höhe von 90% des vertraglich vereinbarten Logispreises.
(4) Bei Buchung von mehr als fünf Zimmern sind folgende
Stornierungsfristen zu beachten:
1.
Eine Reduzierung des Zimmerkontingents ist bis 12
Wochen vor der Anreise kostenlos möglich.
2.
Nach Ablauf der Frist ist eine Stornierung und
Teilstornierung nur unter der Entrichtung folgender
Ausfallgebühren möglich:
Bis 22 Tage vor Anreise:
>> jeweils 25% des Logispreises pro Zimmer/Nacht
ab 21 Tage vor Anreise:
>> jeweils 50% des Logispreises pro Zimmer/Nacht
ab 14 Tage vor Anreise:
>> jeweils 75% des Logispreises pro Zimmer/Nacht
ab 7 Tage vor Anreise:
>> jeweils 100% des Logispreises pro Zimmer/Nacht
(5) Bei einer Tagungsbuchung sind folgende Stornierungsfristen zu
beachten:
1.
Die vollständige Stornierung ist bis 12 Wochen vor
der Anreise kostenlos.
2.
Nach Ablauf der Frist ist eine Stornierung und
Teilstornierung nur unter der Entrichtung folgender
Ausfallgebühren möglich:
bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
>> jeweils 25% der Vollpensionspauschale sowie der
Raummiete und der zusätzlich gebuchten Leistungen
ab 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
>> jeweils 50% der Vollpensionspauschale sowie der
Raummiete und der zusätzlich gebuchten Leistungen
ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
>> jeweils 75% der Vollpensionspauschale sowie der
Raummiete und der zusätzlich gebuchten Leistungen
ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
 
>> jeweils 100% der Vollpensionspauschale sowie der
Raummiete und der zusätzlich gebuchten Leistungen
(6) Die Tagungsstätte ist gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben und die
Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie weitere
eingesparte Aufwendungen anzurechnen. Dem Gast steht der
Nachweis frei, dass die Schadensersatzansprüche nicht oder nicht
in der geforderten Höhe entstanden sind.

§ 6 Rücktritt der Tagungsstätte
(1) Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb
einer bestimmten Frist zusteht oder schriftlich vereinbart wurde, so
ist auch die Tagungsstätte berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Gäste vorliegen und der Gast auf
Nachfrage der Tagungsstätte auf sein Rücktrittsrecht nicht
verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach einer von der
Tagungsstätte gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
ist die Tagungsstätte ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
(3) Die Tagungsstätte ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag
zurückzutreten, wenn:
1.
höhere Gewalt oder andere von der Tagungsstätte
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen,
2.
Zimmer oder Veranstaltungsräume unter falschen
Angaben des Gastes (die Person oder den Zweck
betreffend) gebucht wurden,
3.
die Tagungsstätte die begründete Annahme hat,
dass durch die Inanspruchnahme der Leistungen das
Ansehen, die Sicherheit oder die reibungslosen
Geschäftsabläufe der Tagungsstätte gefährdet sind, ohne
dass dies dem Verantwortungsbereich der Tagungsstätte
zuzuordnen ist.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt der Tagungsstätte besteht kein
Schadensersatzanspruch des Gastes.

§ 7 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der
Zimmer
(1) Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
(2) Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr am
Anreisetag zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung
besteht nicht. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit
vereinbart wurde, behält sich die Tagungsstätte das Recht vor,
bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens
10:00 Uhr zu räumen und der Tagungsstätte zur Verfügung zu
 
stellen. Bei verspäteter Räumung kann die Tagungsstätte 50% des
normalen Übernachtungspreises bei Räumung bis 15:00 Uhr und
100% des normalen Übernachtungspreises bei Räumung nach
15:00 Uhr dem Gast in Rechnung stellen. Dem Gast steht der
Nachweis frei, dass die Schadensersatzansprüche nicht oder nicht
in der geforderten Höhe entstanden sind.
(4) Bei Gruppenbuchungen ist der Gast (Gruppenleiter/in)
verpflichtet spätestens 48 Stunden vor der Anreise eine aktuelle
Namensliste der Teilnehmer/innen zu übermitteln.

§ 8 Haftung der Tagungsstätte
(1) Die Tagungsstätte haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche
des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wenn die Tagungsstätte die
Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ausgenommen sind auch
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung oder Verletzung vertragstypischen Pflichten der
Tagungsstätte beruhen.
Auftretende Störungen oder Mängel behebt die Tagungsstätte bei
Erlangung der Kenntnis oder auf Rüge des Gastes
schnellstmöglich. Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare dazu
beizutragen, die Störung zu beheben und den Schaden möglichst
gering zu halten. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder
gemindert werden, soweit die Tagungsstätte diese Störungen nicht
zu vertreten hat.
(2) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche
Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den
Veranstaltungsräumen bzw. in den Gästezimmern. Die
Tagungsstätte übernimmt für Verlust, Untergang oder
Beschädigung keine Haftung.
(3) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind
nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Mitgebrachtes
Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen
Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Gefährdung sind
die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der
Tagungsstätte abzustimmen.
(4) Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage,
Risiko und Kosten des Gastes nachgestellt. Die Tagungsstätte
bewahrt zurückgelassene Gegenstände ihrer Gäste sechs Monate
auf und übergibt diese dann einem lokalen Fundbüro, sofern ein
kennbarer Wert der Sache besteht.
(5) Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag für
das Fahrzeug zustande. Für auf dem Grundstück der Tagungsstätte
abgestellte Fahrzeuge oder deren Inhalt übernimmt die
Tagungsstätte grundsätzlich keine Haftung, wenn diese entwendet
oder beschädigt werden.
(6) Zu Händen des Gastes bestimmte Nachrichten, Post- und
Warensendungen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Die
Tagungsstätte übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf
Wunsch (gegen Entgelt) die Nachsendung derselben.
 
§ 9 Haftung des Gastes
(1) Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die
durch ihn selbst oder Dritte aus seinem Verantwortungsbereich
verursacht werden (z.B. Fehlalarm Brandmeldeanlage). Soweit die
Tagungsstätte für ihre Gäste auf deren Veranlassung hin
technische und sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt, ist der
Gast für eine pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße
Rückgabe verantwortlich.
(2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes
unter Nutzung des Stromnetzes der Tagungsstätte bedarf deren
Zustimmung. Die durch die Verwendung entstehenden
Stromkosten dürfen pauschal erfasst und berechnet werden.
(3) Der Gast darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. Der Tagungsstätte steht es frei,
Schadensersatzansprüche für entgangene Einnahmen geltend zu
machen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit
der Tagungsstätte.
(4) In den Zimmern ist das Rauchen untersagt. Rauchen Gäste
dennoch im Zimmer, beteiligt die Tagungsstätte wir den Gast am
erhöhten Reinigungsaufwand mit 50 €. Sollte das Zimmer aufgrund
starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietbar sein, wird
eine zusätzliche Nacht laut Listenpreis in Rechnung gestellt.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge bedürfen der
Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Tagungsstätte.
Soweit ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Tagungsstätte.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.